Annahme und Lagerung Von Briefen, Päckchen, Pakete etc., durch die Firma:
Glückseeligkeit Services GmbH, Kreuzlinger Straße 4, D-78462 Konstanz, kurz “ch-paketannahme”, genannt.

1. Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma ch -paketannahme (Glückseeligkeit Services GmbH) und ihren Kunden (im folgenden Auftraggeber). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von ch – paketannahme für ihre Auftraggeber erbracht werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftsstelle von ch – paketannahme ausliegt und jedem Kunde per E-Mail zugestellt wird.

1.2 Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu diesen AGB zustande. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und die anschließende Annahme durch ch – paketannahme zu Stande.

1.3 Leistungen/Preise: 

Es gilt die jeweils letztgültige, aktuelle Fassung der Preis- und Leistungsübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass ch – paketannahme ausschließlich als Lieferadresse fungiert, in keinem Fall jedoch als Rechnungsadresse. Es ist ausdrücklich untersagt, die Firma ch – paketannahme und deren Geschäftsanschrift als Rechnungsadresse anzugeben. Ebenfalls darf keine der E-Mail Adressen von ch – paketannahme als Korrespondenzadresse für Dritte weitergegeben werden. ch -paketannahme übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten, welche an Kunden geschickt werden, noch werden diverse Abklärungen mit betriebsfremden Versendern getätigt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht die Sperrung der Kundennummer nach sich.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 CH-Paketannahme übernimmt die Annahme und die Lagerung von Sendungen im Auftrag und im Namen des Auftraggebers.

2.2 Der Auftraggeber beauftragt ch – paketannahme in seinem Namen, Sendungen von Zustellern, die an c/o Name CH-Paketannahme des Auftraggebers adressierten Postsendungen anzunehmen und zu lagern. Mit der Anerkennung der AGB durch die registrierten Kunden der Fa. Glückseligkeit Services GmbH, wird automatisch eine schriftliche Empfangsvollmacht ausgelöst, die es den Mitarbeitern der ch -paketannahme ermächtigt, Postsendungen entgegen zu nehmen.

Wird die Lieferung innert 21 Tagen nicht abgeholt, behält CH-Paketannahme sich das Recht vor, Kosten für die Lagerung der Lieferung zu berechnen.

2.3 Der Kunde weist sich vor der Abholung durch seinen Ausweis, Pass oder durch Identitätskarte und durch Nennung seiner Kundennummer aus.

3. Vertragsverhältnis
3.1 Der Auftrag gilt mit der Übergabe der eingelagerten Sendung an den c/o Empfänger, oder eines Bevollmächtigten als durchgeführt.

3.2 ch – paketannahme behält sich vor einen Auftrag zur Annahme und Lagerung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3.3 ch – paketannahme ist berechtigt, nach Übernahme einer Sendung vom jeweiligen Zusteller, vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en)zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist ch -paketannahme, sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass es sich nicht um eine bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen dieser ABG verstoßen, berechtigt, diese Sendungen zu öffnen und auf ihren Inhalt zu untersuchen.

Sendungen dürfen auch in Ausnahmefällen durch die Mitarbeiter zur Recherche des Empfängernamens geöffnet werden.

3.4 Wird das Akzeptieren der Vollmacht (betreffend Annahme der Pakete) per Unterfertigung des Kunden von Kunden abgelehnt, ist ch -paketannahme zur Ausgabeverweigerung an den Kunden berechtigt und wird die Sendung folglich an die Absenderadresse retournieren. Sollten in einem solchen Falle Kosten entstehen, werden diese dem Kunden von ch – paketannahme voll in Rechnung gestellt.

4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1 Die Firma ch – paketannahme übernimmt und lagert alle Sendungen für die ausdrücklich ein schriftlicher Auftrag mit Annahmevollmacht vorliegt, die der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen.

4.2 Standardbriefe werden von ch – paketannahme, sofern es sich um Werbepost handelt, kostenfrei übernommen und eingelagert. Es erfolgt keine Information an den Kunden. Die Briefe werden in der Regel 8 Wochen eingelagert. Sollte in der Zeit keine Abholung vom Kunden vorgenommen werden, ist davon auszugehen, dass es sich um Werbepost handelt. Diese nicht abgeholten Briefe werden vernichtet.

5. Versicherung
5.1 Für die Beschaffenheit oder den Inhalt der an ch – paketannahme gelieferten und von Mitarbeitern von ch – paketannahme übernommenen Sendungen, wird von CH-Paketannahme nicht gehaftet.

5.2 ch – paketannahme haftet nicht für die Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen sowie Schäden die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf das Dreifache des Lagerentgeltes (max. 500€), welches für die betreffende Sendung berechnet wurde.

6. Anmeldung von Ansprüchen
In der Regel werden von ch – paketannahme keine Sendungen mit offensichtlicher Beschädigung ohne nachweisliche Schadensscannung angenommen.Die Abklärung von Schadensfällen, welche angelieferte Sendungen betreffen, fällt nicht in den Aufgabenbereich von ch -paketannahme und muss mit dem jeweiligen Versender bzw. dem beauftragten Lieferanten abgewickelt werden.

6.1 Alle Schäden müssen, auch wenn äußerlich nicht erkennbar, umgehend der Firma ch – paketannahme im Betriebsbereich gemeldet werden und schriftlich protokolliert werden.

6.2 Der Versicherungsschutz besteht ab der schriftlich bestätigten Annahme der Sendung bei Anlieferung durch einen Mitarbeiter von ch -paketannahme, und erlischt sobald die Sendungen das ch -paketannahme Betriebsgebäude verlässt, bzw. nach schriftlicher Übernahmebestätigung des Abholers.

6.3 Alle nicht geltend gemachten Ansprüche gegen ch – paketannahme verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sendung an den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigten Vertreters.

6.4 Kann eine Sendung keinem Auftraggeber zugeordnet werden, so wird ch – paketannahme mit den ihr zur Verfügung stehenden, logistischen Mitteln versuchen, den Auftraggeber zu ermitteln. Durch die Nachforschung entstehende Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich zum Leistungsentgelt weiter verrechnet. Gelingt die Nachforschung nicht, so wird diese Sendung für die Dauer von 3 Monaten gelagert. Nach Ablauf der dreimonatigen Lagerfrist wird die Sendung an den Absender retourniert.

6.5 Wird die Lagerdauer von 3 Monaten überschritten und liegt kein Auftrag für die Verlängerung der Lagerdauer vor, so gilt die Regelung wie unter Punkt 6.4. beschrieben.

7. Sendungsannahme/Nachnahme,

Sendungen/Annahmeverweigerung
Grundsätzlich werden weder schriftliche noch mündliche Vereinbarungen bezüglich der Annahme von „UNFREI“- bzw. Nachnahmesendungen berücksichtigt. Lieferungen, die nur gegen Nachnahme ausgeliefert werden, oder die Zollgebühren nach sich ziehen, werden nur dann angenommen, wenn zuvor der entsprechende zu zahlende Betrag bei ch – paketannahme hinterlegt wird.

7.1 Folgende Sendungen dürfen ausdrücklich nicht an ch -paketannahme gesendet werden – die Verantwortung bei Verstößen liegt beim jeweiligen ch – paketannahme – Kunden:
Grundsätzlich werden weder schriftliche noch mündliche Vereinbarungen bezüglich der Annahme von „UNFREI“- bzw. Nachnahmesendungen berücksichtigt. Lieferungen, die nur gegen Nachnahme ausgeliefert werden oder die Zollgebühren nach sich ziehen, werden nur dann angenommen, wenn zuvor der entsprechende zuzahlende Betrag bei CH-Paketannahme hinterlegt wird.

7.1 Folgende Sendungen dürfen ausdrücklich nicht an CH-Paketannahme gesendet werden – die Verantwortung bei Verstößen liegt beim jeweiligen CH-Paketannahme-Kunden:

a. Sendungen, deren Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Lagerung nationalen Gefahrengutvorschriften unterliegt,und deren Lagerung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
b. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist.
c. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
d. Sendungen die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
e. Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch eine an uns gelieferte Sendung, ist ch – paketannahme berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder verringern können.

8. Empfangsbenachrichtigung
Die Kunden von ch -paketannahme werden gemäß der vom jeweiligen Kunden gewählten Benachrichtigungsform über den Eingang einer an sie adressierten Sendung informiert, sobald diese in das System aufgenommen wurde. Eine Benachrichtigung kann – sofern gewählt – per E-Mail oder telefonisch erfolgen. ch – paketannahme behält sich eine Zeitspanne von mindestens 24 Stunden zwischen Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail- bzw. einer telefonischen Benachrichtigung vor. Eine Benachrichtigung per Telefon kann u.U. gegebenenfalls später erfolgen. Standardbriefsendungen werden kostenlos gelagert (siehe Punkt 4.2) – es erfolgt keine Benachrichtigung an den Kunden.

8.1 ch – paketannahme übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Zustellung an die angegebenen E-Mail-Adressen bzw. Telefonnummern, ebenfalls werden keine Rückzahlungen bzw. Gutbuchungen aufgrund angeblicher „Nichtzustellung“einer oder mehrerer Benachrichtigungen getätigt.

8.2 E-Mail-Benachrichtigungen werden ausschließlich an die bekanntgegebene Adresse versendet. Um eine Zustellung zu ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E-Mailadresse der ch – paketannahme, von der die Benachrichtigungen automatisch generiert und versendet werden, auf der Liste der „sicheren Absender“ befindet.

8.3 Änderungen betreffend Umstellung einer Benachrichtigungsform, Änderung von E-Mailadressen sowie allen weiteren Kundendaten, können nur in Eigenverantwortung vom Kunden selbst, bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages des Kunden von einem Mitarbeiter ch -paketannahme getätigt werden.

8.4 Alle telefonsichen & Email-Nachrichten von ch – paketannahme, sowie sämtliche angehängte Dateien werden in nicht gesicherter Form übermittelt, und enthalten vertrauliche Informationen, die ausschließlich für den Adressaten bestimmt sind. ch – paketannahme übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Jedweder Gebrauch durch Dritte ist verboten. Sollten Sie eine Nachricht irrtümlich erhalten, sind Sie verpflichtet den Absender zu verständigen, und diese Nachricht sowie sämtliche Anhänge vollständig aus Ihrem System zu löschen.

9. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

Konstanz, 28.12.2021

glückseeligkeit services gmbh
D-78462 konstanz
www.ch-paketannahme.com
info@ch-paketannahme.com
Kreuzlinger Strasse 4
Telefon: +497531 9911366

telefonische Beratung kostenlos unter: +49 7531 9911366

Adresse

ch – paketannahme Konstanz, Kreuzlinger Str. 4,               D 8462 Konstanz

Mo-Fr: 10–18 Uhr
Sa: 10–17 Uhr
So: Geschlossen
CH-Paketannahme – Lieferadresse in Konstanz

ch – paketannahme Konstanz – Die Lieferadresse in Konstanz für Pakete, Briefe und Paletten. Nur 200 m vom alten Hauptzoll entfernt. Parkplätze direkt vor dem Geschäft.